Die Anwälte der Tiere
Wie Tierquälerei in der Praxis bestraft wird
Mehr als 300 Fälle, in denen Menschen in Wien wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angezeigt wurden, landen jedes Jahr am Schreibtisch der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW). Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fünf Fälle, die dank des Einsatzes von aufmerksamen BürgerInnen, Behörden und des Engagements der TOW im heurigen Jahr gestraft wurden.
„Ohren zwicken“ mit Folgen: 4.000 Euro Strafe
Ein Fall von Tierquälerei ereignete sich zu Jahresbeginn im 15. Wiener Gemeindebezirk. Das Opfer: ein Welpe, der vom eigenen, alkoholisierten Herrl beim Gassigehen auf offener Straße grob misshandelt wurde. Zeugen hatten beobachtet, wie der Hundehalter das Tier mehrfach geschlagen und mit dem Fuß Tritte verpasst hatte, so dass der Welpe nur mehr humpeln konnte. Die mutigen AnrainerInnen stellten den Tierquäler und verständigten die Polizei. Der Halter sagte aus, er habe den Welpen lediglich am Ohr gezwickt. Die Polizei nahm den Hund ab und übergab ihn der Tierrettung, die ihn auf die Veterinärmedizinische Universität zur Behandlung und anschließend ins TierQuarTier Wien brachte. Es folgte eine Geldstrafe wegen Tierquälerei in Höhe von 4.000 Euro. Die TOW setzt sich zudem dafür ein, dass der Mann ein Tierhalteverbot bekommt.
Hummer auf Eis: 600 Euro Strafe
Ein Restaurant im 1. Bezirk hatte sich im vergangenen Jahr eine besondere „Auslagengestaltung“ einfallen lassen, um die Gäste für seine Spezialitäten zu begeistern: Auf einem mit Eiswürfeln bedeckten Teller war ein lebender Hummer abgelegt. Doch damit nicht genug: Die Scheren des Hummers waren mit Gummibändern zusammen gebunden, der Rand des Tellers mit toten Fischen „dekoriert“. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, über die Tierschutzbestimmungen in diesem Fall nicht: Heuer folgte eine Strafe in Höhe von 600 Euro wegen tierschutzwidriger Haltungsbedingungen.
Luft abgeschnürt: 1.000 Euro Strafe
Noch immer gibt es unwissende oder unbelehrbare HundehalterInnen, die sogenannte Würgehalsbänder ohne Stoppmechanismus verwenden. Die Verwendung solcher Halsbänder mit Zugmechanismus, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann, ist verboten und stellt eine strafbare Tierquälerei dar. Dies musste ein Hundehalter im Mai dieses Jahres in Wien erfahren. Nach einer Anzeige durch die Polizei folgte nun eine saftige Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro.
Misshandlung von Meerschweinchen: Tierhalteverbot
Es ist ein Fall, der einen in seiner Grausamkeit den Atem stocken lässt: Ein Mann ließ seine Aggressionen an einem kleinen Meerschweinchen aus. Er misshandelte das hilflose Tier aufs gröbste, indem er zunächst mehrfach mit einem Stock auf sein Opfer einschlug und es anschließend zu Tode quälte. Nach einer Verurteilung durch das Straflandesgericht folgte nun u.a. der Ausspruch eines dauerhaften Verbots der Haltung von Tieren.
Quälerei von Karpfen: Tierhalteverbot
Flossenverletzungen, Einblutungen in der Haut, verminderte Vitalität; das alles in einem Becken, dessen Wasser durch Hautfetzen, herumschwimmende Schuppen und Blutfäden getrübt war: Die Karpfen, die an einem Stand am Wiener Brunnenmarkt feilgeboten und bereits Ende 2017 bei einer Kontrolle von Veterinärbehörde und Marktamt entdeckt wurden, müssen schweres Leid erfahren haben. Nachdem der Geschäftsführer im vergangenen Jahr dafür bereits eine saftige Geldstrafe ausgefasst hatte, wurde heuer ein Tierhalteverbot für die Haltung von Karpfen über den Händler verhängt.
Gerichtsentscheidungen in der Datenbank
Übrigens: In der Tier & Recht-Datenbank der TOW werden Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich des Tierschutzrechts gesammelt und aufbereitet. Die Datenbank ist öffentlich verfügbar. Die Suche kann sowohl mit Hilfe von Schlagwörtern als auch zu konkreten Themengebieten erfolgen. Zu jeder Entscheidung findet sich eine leicht verständliche Zusammenfassung sowie ein Link, unter dem die vollständige Entscheidung aufgerufen werden kann. Die Tier & Recht-Datenbank finden Sie auf https://www.tieranwalt.at/de/Tier_Recht/Rechtsfaelle.htm.
Hintergrundinfo:
Die Parteistellung der Tierschutzombudspersonen
Ein wichtiger Teil der Arbeit der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) ist die Kontrolle von Verwaltungsstrafverfahren, um sicherzustellen, dass dabei die Interessen des Tierschutzes gewahrt bleiben. In den Jahren 2017/2018 war die TOW in knapp 650 Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz als Partei eingebunden. Hiervon umfasst sind etwa Verstöße wegen Tierquälerei, illegalen Anbietens von Tieren in der Öffentlichkeit, verbotener Eingriffe an Tieren, Nichteinhaltung von Haltungsbedingungen sowie die Vernachlässigung der Registrier- und Kennzeichnungspflicht von Hunden. In zahlreichen Verfahren konnten durch die von der TOW vorgebrachten Einwände und abgegebenen Expertisen die Einstellung der Verfahren verhindert und der Ausspruch einer angemessenen Geldstrafe erreicht werden.
Die Tierschutzombudspersonen haben in diesen Verwaltungsverfahren die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abzugeben (sog. „Recht auf Parteiengehör“), sie können an mündlichen Verhandlungen teilnehmen und in Verfahrensakten Einsicht nehmen. Weiters sind ihnen die Bescheide, mit denen die Verfahren abgeschlossen werden, zuzustellen. Gegen diese Bescheide können die Tierschutzombudspersonen das Rechtsmittel der Beschwerde beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht erheben, wenn Tierschutzinteressen rechtswidrig verletzt wurden. Seit der Novelle des Tierschutzgesetzes vom April 2017 haben Tierschutzombudspersonen auch die Möglichkeit, Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte in Form einer Revision vom Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen. In Wien werden die Verfahren – je nach Gegenstand – von den Magistratischen Bezirksämtern, der Magistratsabteilung 60 (Veterinärdienste und Tierschutz) und der Magistratsabteilung 58 (Wasserrecht) durchgeführt.
Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) setzt sich für ein harmonisches und respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt ein. Sie fördert die Interessen des Tierschutzes und vertritt diese auch in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle agiert unabhängig und weisungsungebunden.
Die TOW im Internet: https://www.tieranwalt.at
Wenn Du gut findest, was wir machen, dann unterstütze uns!
Du hast gerade einen Artikel auf unserer Seite gelesen oder nach Hilfe gesucht? Unsere Infos und Tipps haben Dir geholfen? Du weißt jetzt, was Dein Vierbeiner braucht? Das hoffen wir!
Deshalb machen wir Petdoctors. Weil mehr Wissen über Gesundheit und Verhalten unserer Vierbeiner, Hund Katze & Co ein besseres Leben verschafft.
Wir möchten unsere Infos weiter kostenlos und ohne nervige Werbung anbieten. Dafür brauchen wir Deine Unterstützung. Jeder Beitrag hilft:
Du kannst den Spendenbetrag und die Häufigkeit der Spenden selbst bestimmen.
- 5 €
- 10 €
- 20 €
- Anderer Betrag
Du kannst auch entscheiden, ob Du einmalig oder regelmäßig spenden möchtest.
Du willst uns lieber direkt unterstützen? Unser Support-Konto lautet:
Petdoctors
IBAN: AT49 1100 0124 4251 4100
BIC: BKAUATWW
PETdoctors ist das wikiPETia für PETlovers * mehr als 2.000.000 User:innen informieren sich auf petdoctors und täglich werden es mehr * jeden Tag ein neuer Artikel, eine Petdoctors-, Pettrainers- und Tierspitalsuche für Notfälle * ein Newsletter * alles kostenlos & werbefrei.
Damit Du schneller findest, was Du suchst.