Auch Tiere brauchen einen Reisepass: Hunde, Katzen Frettchen & Co. [06|22]

Urlaub, Reisen, EU-Heimtierausweis, Pet-Pass, Reisebestimmungen, Österreich, Deutschland - Petdoctors [01|06|22]
(c) Photo: Judythb2 auf Pixabay
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Urlaub, Reisen, EU-Heimtierausweis, Pet-Pass, Reisebestimmungen, Österreich, Deutschland - Update [01|06|22]

  • Für Reisen in andere Länder brauchen Hunde, Katzen und Frettchen einen Reisepass
  • Ausgestellt werden EU-Heimtierausweis oder Pet-Pass von Tierärzt:innen
  • Heimtierausweis muss in der staatlichen Heimtierdatenbank registriert sein

1. Wer in Österreich und Deutschland den EU-Heimtierausweis ausstellt:

In Österreich erhalten Sie den EU-Heimtierausweis bei Ihrer Tierärztin, Ihrem Tierarzt oder auf der Veterinärmedizinischen Universität Wien. (Für Tiere, die in Österreich bleiben, kann auch weiter der gelbe, nationale Impfpass für die Eintragung von Impfungen verwendet werden.)

Achtung: Grenzüberschreitende Tierärzte sind in Österreich nicht berechtigt, einen Heimtierausweis auszustellen.

In Deutschland erhalten Sie den EU-Heimtierausweis bei Ihrer Tierärztin, Ihrem Tierarzt.

  • Der Heimtierausweis ist verpflichtend in der Staatlichen Heimtierdatenbank zu registrieren.
  • Die Registrierung kann bei den Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden,
  • oder durch den Tierbesitzer mittels Handysignatur oder Bürgerkarte vorgenommen werden.

Die alten EU-Heimtierausweise sind weiterhin gültig und können für den Grenzübertritt verwendet werden.

2. Welche Tiere einen EU-Heimtierausweis benötigen

Seit 1. Oktober 2004 benötigen Hunde, Katzen und Frettchen für den Reiseverkehr innerhalb der EU einen EU- Heimtierausweis mit einer eingetragenen, gültigen Tollwutimpfung. Durch den europaweit einheitlichen, fälschungssicheren Ausweis ist eine genaue Identifizierung Ihres Tieres beim Grenzübertritt möglich.

Zu den Einreisebestimmungen finden Sie unter Punkt 7. aktuelle Links.

3. Sonstige Voraussetzungen für eine Reise 

  1. Ihr Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Code- Nummer des Mikrochips wird in den EU- Heimtierausweis eingetragen.
  2. Die gültige Tollwutimpfung muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Um die Eintragung fälschungssicher zu gestalten, foliert der Tierarzt die Spalte nach der Impfeintragung.
  3. In einigen Ländern wird zusätzlich der Eintrag über eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer gefordert.
  4. Für andere Tierarten, die keinen EU- Heimtierausweis benötigen, ist eine Bestätigung des Amtstierarztes erforderlich.

4. Wenn der Welpe zu jung für die Tollwutimpfung ist:

Welpen dürfen gemäß einer Verordnung der EU erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Es dauert weitere 21 Tage, bis ein ausreichender Impfschutz gebildet wurde und die Tollwutimpfung gültig ist.

In Österreich gibt es eine Ausnahmeregelung: Welpen, die zwischen 12 und 16 Wochen alt sind und eine Tollwutimpfung erhalten haben, dürfen reisen, ohne die 21- Tage- Frist abzuwarten.

Zusätzlich zu dem Chip, dem EU- Heimtierpass und der eingetragenen Tollwutimpfung muss eine Bestätigung des Amtstierarztes vorgelegt werden, dass der Welpe seit seiner Geburt nur an seinem Geburtsort gehalten wurde.

Folgende Länder gestatten nur mehr die Einreise von Welpen mit einer gültigen Tollwutimpfung (12 Wochen + mindestens 21 Tage):

  • Belgien,
  • Deutschland,
  • Frankreich, 
  • Griechenland, 
  • Großbritannien,  
  • Italien,
  • Irland,
  • Kroatien,
  • Lettland,
  • Luxemburg,
  • Malta,
  • Niederlande,  
  • Norwegen,
  •  Polen,
  • Portugal,  
  • Schweden,
  • Spanien,
  • Ungarn und 
  • Zypern.

5. Wie oft die Tollwutimpfung aufgefrischt werden muss:

Abhängig vom verwendeten Impfstoff kann Ihre Tierärzt:in eine Gültigkeit der Tollwutimpfung von bis zu drei Jahren in den EU-Heimtierausweis eintragen.

Da der Tollwut-Impfstoff ein schlechter Immunitätsbildner ist, sollte bei der Häufigkeit der Impfauffrischung auch das Reiseziel beachtet werden.

Länder, in denen die silvatische (Füchse und Wildtiere), urbane (Hunde, Katzen), oder Fledermaustollwut weit verbreitet sind, stellen ein höheres Infektionsrisiko dar. Eine vorzeitige Auffrischung der Tollwutimpfung ist bei Reisen in diese Länder zu empfehlen.

Lassen Sie sich bezüglich des Infektionsrisikos und der aktuellen Bestimmungen von Ihrem Tierarzt beraten.

6. Wie häufig muss ein Bluttest durchgeführt werden?

Planen Sie die Reise in ein Land außerhalb der EU, muss vor der Reise ein Bluttest bei Ihrem Tier durchgeführt werden. Bei diesem Test wird der Antikörper- Titer, der durch die Tollwutimpfung entsteht, bestimmt. Werden die Auffrischungsimpfungen von Ihnen rechtzeitig wahrgenommen, muss dieser Bluttest nur einmal durchgeführt werden. Die Gültigkeit bleibt auch für weitere Reisen bestehen.

In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen z.B. ist für die Schweiz ist kein Bluttest erforderlich.

7. Einreisebestimmungen für verschiedene Länder:

Einige Länder haben zusätzliche Bestimmungen für den Reiseverkehr mit Tieren. Nähere Informationen finden Sie auf:

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/ms-websites_en



 

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