Strengere Regeln für die Züchter gefordert [05|19]
Qualzucht, Sachundenachweis, Tierschutzgesetze, Erbkrankheiten, VetMed-Expertin DDr. Regina Binder,
- VetMed-Expertin DDr. Regina Binder für Novelle des Tierschutzgesetzes
- Wissen über rassespezifische Erbkrankheiten sollte nachgewiesen werden müssen
- Forderung nach Sachkundenachweis für Züchter:innen
- Petdoctors MehrWissen: [Aus der Praxis: über die Verantwortung der Züchter:in] [Rechtsexpertin DDr. Regina Binder zerpflückt Hundegesetze]
Wer Hunde züchtet, sollte sein Wissen über die in der jeweiligen Rasse auftretenden Erbkrankheiten nachweisen müssen und die im Tierschutzgesetz vorgesehene Straffreistellung für die Übertretung des Qualzuchtverbots sollte wieder befristet werden.
So präzisiert die an der Vet.-Med. Universität Wien tätige Tierrechtsexpertin, DDr. Regina Binder, ihre Forderungen nach einem Sachkundenachweis für Züchter und der Nachschärfung des Tierschutzgesetzes.
Beide Empfehlungen hat Binder in einer vom Österreichischen Sozialministerium beauftragten Studie zur Hundegesetzgebung ausgesprochen. Im Gespräch mit petdoctors.at bemängelte Binder, dass der Gesetzgeber auf Empfehlung von Züchterverbänden das Tierschutzgesetz in Sachen Qualzucht deutlich entschärft habe.
Zwar ist es grundsätzlich verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zur Zucht einzusetzen, doch waren die Züchter ursprünglich nur bis zum 01.01.2018 straffrei, sofern sie durch eine Dokumentation nachweisen konnten, dass sie die zur Reduzierung und letztlich zur Verhinderung von Qualzucht erforderlichen zuchtlenkenden Maßnahmenergriffen hatten.
Seit dem 01.01.2019 wäre es nach der alten Rechtslage strafbar gewesen, Tiere mit wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu züchten. Durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2017 ist diese Befristung entfallen, wodurch das Qualzuchtverbot entscheidend aufgeweicht wurde.
Der nächste Kritikpunkt betrifft die Anforderungen an das Vorliegen einer Qualzucht: So ist es sehr schwierig zu beurteilen, ab wann die vom Tierschutzgesetz formulierten Voraussetzungen (u.a. „wesentliche Auswirkung auf die Gesundheit“, wesentliche Beeinträchtigung von physiologischen Lebensläufen“) vorliegen. „Was ist wesentlich?“ fragt Binder. „Reicht es schon, wenn ein Mops im Ruhezustand ab und zu röchelt oder muss er an seiner durch das Brachycephalen-Syndrom ausgelösten Atemnot bereits halb erstickt sein?“
Über die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen macht sich Binder keine Illusionen. Die Überprüfung solcher Vorschriften sei außerordentlich aufwändig, immer mit Gutachten verbunden und insgesamt nur sehr schwierig zu vollziehen.
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